Förderungen abholen
Die LEADER-Region Weinviertel Donauraum vergibt für diese innovative Maßnahme bis 30. Juni 2019 attraktive Fördersummen.
Genussrastplätze
Ziel: Attraktive Rastplätze an ausgewählten Plätzen (Kellergassen, Aussichtspunkten, entlang von Rad- und Wanderrouten, …) umsetzen.
Förderhöhe: 55-60 % der Gesamtkosten
Förderwerber: Gemeinden oder Vereine
Fördervoraussetzungen:
Folgende Kriterien muss ein Genussrastplatz mindestens erhalten:
Folgende Inhalte kann ein Genussrastplatz umfassen: Platzgestaltung vor dem Rastplatz, Trinkbrunnen, Radservicestation, öffentliche Toiletten, Beschilderung, Adaptierung eines Gebäudes als Raststation, Werbematerialien
Verpflichtungen
Der Rastplatz muss mindestens 5 Jahre nach Ausbezahlung der Förderung in diesem Sinne betrieben werden. Projekte, mit denen bereits vor Antragstellung begonnen wurde, sind nicht förderfähig. Auch können keine gebrauchen Investitionsgüter gefördert werden.
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Bewerbung
Wenn Sie Interesse haben, dann nehmen Sie bitte mit dem LEADER-Management vor dem 30. Juni 2019 Kontakt auf.
05.03.2019
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