Wir fördern Genussplätze

Genussplätze

Förderungen abholen

Die LEADER-Region Weinviertel Donauraum vergibt für diese innovative Maßnahme bis 30. Juni 2019 attraktive Fördersummen.

Genussrastplätze

Ziel: Attraktive Rastplätze an ausgewählten Plätzen (Kellergassen, Aussichtspunkten, entlang von Rad- und Wanderrouten, …) umsetzen.

Förderhöhe: 55-60 % der Gesamtkosten

Förderwerber: Gemeinden oder Vereine

Fördervoraussetzungen:

Folgende Kriterien muss ein Genussrastplatz mindestens erhalten:

  • Tisch & Bank-Kombination
  • Weinviertel Fahne
  • Infotafel über die Region Mindestgröße A 1
  • Mistkübel

Folgende Inhalte kann ein Genussrastplatz umfassen: Platzgestaltung vor dem Rastplatz, Trinkbrunnen, Radservicestation, öffentliche Toiletten, Beschilderung, Adaptierung eines Gebäudes als Raststation, Werbematerialien

Verpflichtungen 

Der Rastplatz muss mindestens 5 Jahre nach Ausbezahlung der Förderung in diesem Sinne betrieben werden. Projekte, mit denen bereits vor Antragstellung begonnen wurde, sind nicht förderfähig. Auch können keine gebrauchen Investitionsgüter gefördert werden.

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Bewerbung

Wenn Sie Interesse haben, dann nehmen Sie bitte mit dem LEADER-Management vor dem 30. Juni 2019 Kontakt auf.

Die Förderungen werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vergeben. Details zum Fördercall unter:Datei herunterladen: PDF Genussplätze

05.03.2019