Fristverlängerung für Förderprojekte

Da sich die aktuelle Situation nicht nur stark auf das öffentliche und private Leben auswirkt sondern auch auf die Umsetzung bereits geplanter und/oder begonnener Projekte, hat BM Köstinger am 30. März 2020 eine Fristenverlängerung angeordnet. Dadurch soll gewährleistet sein, dass auf Grund von Ausfällen in der Verwaltung oder bei Projektanten keine Fristen versäumt werden.

Folgende Regelungen wurden dabei festgelegt:

  • bereits festgelegte Fristen zu (Nachreichungen bei) Förderungsanträgen oder zur Vorlage von Zahlungsanträgen werden automatisch um 3 Monate verlängert.
  • die Umsetzung von Projekten, die 2020 enden, werden automatisch ​um 6 Monate verlängert.
  • falls eine weitere Fristverlängerung notwendig erscheint und die zuständigen Stellen zustimmen, kann es zu einer ​weiteren Fristverlängerung kommen.
​​Die Fristen für die betroffenen Anträge werden damit automatisch verlängert. Das vollständige Schreiben des Bundesministeriums kann HIER heruntergeladen werden.

03.04.2020