Da sich die aktuelle Situation nicht nur stark auf das öffentliche und private Leben auswirkt sondern auch auf die Umsetzung bereits geplanter und/oder begonnener Projekte, hat BM Köstinger am 30. März 2020 eine Fristenverlängerung angeordnet. Dadurch soll gewährleistet sein, dass auf Grund von Ausfällen in der Verwaltung oder bei Projektanten keine Fristen versäumt werden.
Folgende Regelungen wurden dabei festgelegt:
03.04.2020
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